Äquivalenzverfahren

Gleichwertigkeitsanerkennung für erfahrene Betreuungspersonen / 500 CHF


Im «Äquivalenzverfahren für zertifizierte Pflegehelfende» werden Fachwissen in der Theorie und Praxis überprüft. Im Rahmen des Verfahrens wird kontrolliert, ob eine Gleichwertigkeit für den 120 Stunden dauernden Lehrgang «PflegehelferIn» ausgestellt werden kann. Dafür werden eingereichte Unterlagen mit dem aktuellen Curriculum verglichen. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit sind Theoriewissen (120 Stunden), Praxisnachweis (120 Stunden) sowie Sprachkompetenz Deutsch B1/B2.

Geforderte Nachweise

Sich für das Äqivalenzverfahren bewerben können sich:

  • Personen mit einem ausländischen Diplom in Pflege und Betreuung
  • Betreuungspersonen mit langjährigen Erfahrungen in der Betreuung sowie regelmässigen Weiterbildungen

Möglichkeiten für Nachholbildung

Liegen fehlende Vorleistungen in der Bildung vor, kann bei Goldstück fehlendes Wissen über das E-Learning absolviert werden. Diese Personen absolvieren dann den verkürzten Pflegehelferkurs, bei dem einige Module aus Vorbildung anerkannt werden. Dementsprechend wird nach der Feststellung der erreichten Stunden das Testat «zertifizierte Pflegehilfskraft» ausgestellt. Dieses ist in der ganzen Schweiz und von allen Krankenkassen anerkannt.

Kursdauer

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, werden Gesuche innert 5 Tagen bearbeitet.

Kursort

Webinar: Einreichen der Unterlagen online

Preis

Anerkennung: CHF 500

Kontakt und weitere Informationen

Kursdaten ab August 2025


Vorgehen

  1. Schritt: Kurs aussuchen
    Hier können Sie das Äquivalenzverfahren buchen.
    Bezahlen Sie direkt via Kreditkarte, PayPal, Twint oder via Rechnung.
  2. Unterlagen prüfen und evtl. Zusatzbildung absolvieren
    Sobald alle Unterlagen bei uns eingetroffen sind, prüfen wir Ihr Gesuch und stellen - bei einer zusätzlich benötigten (online) Bildungsmassnahme - entsprechende Zugangsdaten (Login) aus. Sobald wir alle Unterlagen geprüft haben, oder Sie die fehlenden Stunden nachgeholt haben, stellen wir Ihnen das Testat aus. Abrechnen mit den Krankenkassen können Sie bzw. Ihre Spitexorganisation ab dem 1.Tag der Ausbildung.

Unterlagen senden Sie bitte an welcome@goldstueck.ch

Kurse buchen unter campus-betreuung.ch


Download
Informationen Äqivalenzverfahren ab 08.-12.25
Flyer.Äquivalenzverfahren.2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 139.2 KB
Download
Informationen Äqivalenzverfahren 01.-08.25
Flyer.Äquivalenzverfahren.01.-08.25.pdf
Adobe Acrobat Dokument 142.7 KB

Download
Checkliste Äquivalenzverfahren
Checkliste.Äquivalenzverfahren.pdf
Adobe Acrobat Dokument 80.2 KB