Im «Äquivalenzverfahren für zertifizierte Pflegehelfende» werden Fachwissen in der Theorie und Praxis überprüft. Im Rahmen des Verfahrens wird kontrolliert, ob eine Gleichwertigkeit für den 120 Stunden dauernden Lehrgang «PflegehelferIn» ausgestellt werden kann. Dafür werden eingereichte Unterlagen mit dem aktuellen Curriculum verglichen. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit sind Theoriewissen (120 Stunden), Praxisnachweis (120 Stunden) sowie Sprachkompetenz Deutsch B1/B2.
Sich für das Äqivalenzverfahren bewerben können sich:
Liegen fehlende Vorleistungen in der Bildung vor, kann bei Goldstück fehlendes Wissen über das E-Learning absolviert werden. Diese Personen absolvieren dann den verkürzten Pflegehelferkurs, bei dem einige Module aus Vorbildung anerkannt werden. Dementsprechend wird nach der Feststellung der erreichten Stunden das Testat «zertifizierte Pflegehilfskraft» ausgestellt. Dieses ist in der ganzen Schweiz und von allen Krankenkassen anerkannt.
Sobald alle Unterlagen vollständig sind, werden Gesuche innert 5 Tagen bearbeitet.
Webinar: Einreichen der Unterlagen online
Anerkennung: CHF 500
welcome@goldstueck.ch
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Unterlagen senden Sie bitte an welcome@goldstueck.ch
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