Im «Äquivalenzverfahren für zertifizierte Pflegehelfende» werden Fachwissen in der Theorie und Praxis überprüft. Im Rahmen des Verfahrens wird kontrolliert, ob eine Gleichwertigkeit für den 120 Stunden dauernden Lehrgang «Zertifizierte Pflegehilfskraft» ausgestellt werden kann. Dafür werden eingereichte Unterlagen mit dem aktuellen Curriculum verglichen. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit sind Theoriewissen (120 Stunden), Praxisnachweis (120 Stunden) sowie Sprachkompetenz Deutsch B1/B2.
Liegen fehlende Vorleistungen in der Bildung vor, kann bei Goldstück fehlendes Wissen über das E-Learning absolviert werden. Da unser Lehrplan dem national gültigen Curriculum entspricht, darf nach der Feststellung der erreichten Stunden das Testat «zertifizierte Pflegehilfskraft» ausgestellt werden. Dieses ist in der ganzen Schweiz und von allen Krankenkassen anerkannt.
Die Gesuche werden innert 5 Arbeitstagen bearbeitet, sofern alle Dokumente vollständig sind. Äquivalenzverfahren kosten 500.00 CHF.
Unterlagen senden Sie bitte an welcome@goldstueck.ch
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